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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92   

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https://dejure.org/1992,1364
BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92 (https://dejure.org/1992,1364)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1992 - XII ARZ 12/92 (https://dejure.org/1992,1364)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - XII ARZ 12/92 (https://dejure.org/1992,1364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abänderungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit - Wohnsitz des Kindes - Wohnsitz der Mutter - Sorgerecht - Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1696
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein Abänderungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1154
  • FamRZ 1993, 49
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92
    Ein solcher gerichtsintern gebliebener Vorgang kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden (vgl.Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790 = NJW 1979, 2614; s.a.Senatsbeschluß vom 13. November 1991 - XII ARZ 26/91).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 25/90

    Sachliche Zuständigkeit in Pflegschaftssachen - Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92
    Wegen der im bisherigen Verfahren hervorgetretenen gegensätzlichen Standpunkte weist der Senat vorsorglich auf folgendes hin: Bei dem Abänderungsverfahren nach § 1696 BGB handelt es sich um ein selbständiges Verfahren, in dem die örtliche Zuständigkeit eigenständig zu bestimmen ist(Senatsbeschluß vom 11. Juli 1990 - XII ARZ 25/90 - FamRZ 1990, 1101 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1991 - XII ARZ 26/91

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im anhängigen Scheidungsrechtsstreit

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - XII ARZ 12/92
    Ein solcher gerichtsintern gebliebener Vorgang kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden (vgl.Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790 = NJW 1979, 2614; s.a.Senatsbeschluß vom 13. November 1991 - XII ARZ 26/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1992 - XII ARZ 34/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3370
BGH, 22.01.1992 - XII ARZ 34/91 (https://dejure.org/1992,3370)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1992 - XII ARZ 34/91 (https://dejure.org/1992,3370)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - XII ARZ 34/91 (https://dejure.org/1992,3370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitritt - Vaterschaftsklage - Klage auf Feststellung der Vaterschaft - Neues Recht - Geltung des aktuellen Rechts - Klage des Kindes - Kindschaftssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    ZPO §§ 640 ff.
    Vaterschaftsklage nach DDR-Beitritt; örtliche Zuständigkeit für Klage auf Vaterschaftsfeststellung nach Wirksamwerden des Beitritts der DDR

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 49
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - XII ARZ 34/91
    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO liegen schon deshalb nicht vor, weil der Beschluß des Amtsgerichts Unna, mit dem dieses seine Zuständigkeit verneint hat, den Parteien nicht mitgeteilt worden und daher ein gerichtsinterner Vorgang geblieben ist, der nicht als Unzuständigkeitserklärung i.S. von § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden kann(Beschluß vom 4. Juli 1979 IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 22.01.1992 - XII ARZ 34/91
    Deshalb kommt es nicht mehr darauf an, daß die Zuständigkeitsbestimmung in Verfahren, in denen, wie hier, eine Gegenpartei vor der Entscheidung am Verfahren zu beteiligen ist, regelmäßig einen Zuständigkeitsstreit nach Zustellung oder, wo das nach den Verfahrensvorschriften ausreicht, nach Mitteilung der Antragsschrift an die Gegenpartei voraussetzt (vgl.Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 - FamRZ 1988, 1256).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 18/92

    Örtliche Zuständigkeit für Vaterschaftsfeststellungsklage im Beitrittsgebiet bei

    Die im Zeitpunkt der Klagezustellung gegebene Zuständigkeit des Kreisgerichts wurde aber weder durch das Wirksamwerden des Beitritts noch durch den späteren Wohnsitzwechsel des Kindes und der Mutter berührt; dies folgt aus dem in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ausgesprochenen Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - XII ARZ 34/91 - DtZ 1992, 149).
  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    Außerdem müssen die Beteiligten vor der Abgabe Gelegenheit zur Äußerung haben (BGHZ 71, 69/72; 102, 338; FamRZ 1993, 49 ; BayObLG AnwBl. 1989, 161 ).
  • BGH, 08.06.1992 - XII ARZ 16/92

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Ehesache

    Jedoch ist der Beschluß des Amtsgerichts Kehl vom 4. Juni 1992, mit dem es die Übernahme der Sache abgelehnt hat, den Parteien nicht mitgeteilt worden und daher ein gerichtsinterner Vorgang geblieben, der nicht als Unzuständigkeitserklärung i.S. von § 36 Nr. 6 ZPO angesehen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüssevom 4. Juli 1979 - IVb ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790;vom 22. Januar 1992 - XII ARZ 34/91).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ARZ 24/92

    Zuständigkeitsbestimmung für Kindschaftssachen durch den BGH - Örtliche

    Das folgt aus dem Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1992 - XII ARZ 34/91 - DtZ 1992, 149).
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